Um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, hat das Land Rheinland-Pfalz die Kommunen im Land aufgefordert, Veranstaltungen ab einer Größenordnung von 75 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu untersagen.
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Grund ist, dass nach aktueller Kenntnislage bei Veranstaltungen dieser Größenordnung in der Regel keine ausreichenden Schutzmaßnahmen durch die Veranstalter gewährleistet werden können, die effektiv die Ausbreitung des SARS-Cov-2-Virus verhindern.
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