Aufgrund der komplexen Thematik wurden die Themen an zwei Abenden behandelt.
Am Dienstag, 13. Juli erläuterte Michael Ebener von der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg ausführlich die aktuelle Situation mit der Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen. Schon seit vielen Jahren werden in Giesenhausen wiederkehrende Beiträge erhoben.
Da es aber auch schon länger keine beitragspflichtige Maßnahme gab, war davon nichts zu spüren. Und so war es bislang auch ohne Auswirkung, dass die aktuelle Satzung dazu nicht gültig ist. Es besteht nun die Notwendigkeit, die Ausbaubeitragssatzung neu zu fassen.
Am Mittwoch, 14. Juli begann die Sitzung mit der Einwohnerfragestunde. Hier wurden Fragen gestellt zu Ablagerungen auf einem privaten Grundstück. Die Fragestellung wird an das Ordnungsamt weitergeleitet bzw. ist zwischenzeitlich mit dem Eigentümer geklärt worden.
Es wurde sich nach dem aktuellen Stand zum Kindergarten erkundigt. Hier liegen derzeit keine neuen Erkenntnisse vor.
Bei den Bekanntgaben informierte der Ortsbürgermeister über die Aktion Saubere Landschaft. Vorgesehen ist die Durchführung gemeinschaftlich mit der Ortsgemeinde Kroppach am Samstag, 4. September 2021. Treffpunkt ist um 14 Uhr am Friedhof in Kroppach. Nach dem Einsammeln ist der Abschluss im Tennisheim Kroppach vorgesehen.
In der Beschlussvorlage zum Flächennutzungsplan wurde seitens der Verbandsgemeindeverwaltung die Ausweisung des Gewerbegebiets in Giesenhausen nicht entsprochen. Der Verbandsgemeinderat ist hier dem Antrag der Ortsgemeinde gefolgt und hat für die Ausweisung des Gewerbegebiets im weiteren Verfahren votiert.
Die Verbandsgemeindewerke sehen im neuen Abwasserkonzept für Giesenhausen keine eigene Kläranlage mehr vor. Das Abwasser soll über Sörth nach Leuzbach geleitet werden. Die Planung und Umsetzung eines erforderlichen Regenüberlaufbeckens erfolgt durch die Verbandsgemeindewerke.
Seitens der Verbandsgemeindeverwaltung wurde für ein Bauvorhaben die Zulässigkeit erteilt.
Im nächsten Tagesordnungspunkt erfolgte die Behandlung der Verkehrssituation innerorts. Es sind Missachtungen von Geschwindigkeits- und Vorfahrtsregelungen zu beobachten. Verschiedene Maßnahmen wurden mit Ordnungsamt, Kreisverwaltung und Polizeiinspektion erörtert. Seitens Polizei werden nach Möglichkeit Kontrollstellen berücksichtigt. Als weitergehende Maßnahme beschließt der Gemeinderat einstimmig, die gesamte Ortslage als Tempo-30-Zone auszuweisen. Die Hinweisschilder sollen ergänzt werden um einen Hinweis auf die Vorfahrtsregelung Rechts-vor-links. Ergänzend werden an exponierten Standorten Straßenmarkierungen mit der Beschriftung „30“ angebracht.
Ein weiteres Thema war die Nutzung der Wirtschaftswege. Für eine intensive Nutzung sind diese Wege nicht ausgelegt. Mehrheitlich stimmt der Rat dafür, an einigen Standorten Beschilderungen „Durchfahrtsverbot“ mit Ausnahme für Land- und forstwirtschaftlichen Verkehr anzubringen.
Der folgende Tagesordnungspunkt behandelte das Bauvorhaben eines Mobilfunkmastes im Außenbereich nahe der B414. Das Einvernehmen hierzu wurde nicht hergestellt.
Im nichtöffentlichen Teil wurde der Unterhaltungs- und Pflegestau bei gemeindeeigenen Grundstücken behandelt, sowie die Einstellung weiterer Gemeindearbeiter.