Im vergangenen Monat erfolgte letztmalig die Veröffentlichung von Geburtstagen und Jubiläen im Mitteilungsblatt inform. Künftig erfolgt keine Veröffentlichung mehr.
Die EU-Datenschutzgrundverordnung sieht hier einen besonderen Schutzbedarf des Einzelnen, der über dem öffentlichen Interesse liegt. Diese Verordnung besteht bereits seit über zwei Jahren. Im Mai ist die Übergangsfrist abgelaufen, womit sie nun vollumfänglich anzuwenden ist.
Nur in den Fällen, in denen ein Bürger ausdrücklich seine Einwilligung erklärt, wäre eine Veröffentlichung zulässig. Neben dieser Einwilligungserklärung wäre der Bürger diesbezüglich über sein Widerrufsrecht aufzuklären. Und darüber hinaus entstehen für die Ortsgemeindeverwaltung ab diesem Moment für diesen Bürger weitere einzuhaltende Verpflichtungen aus der Datenschutzgrundverordnung aufgrund der Erhebung/Speicherung dieser Einwilligungserklärung.
Dieser neu geschaffene Verwaltungsaufwand kann von unserer ehrenamtlich geführten Ortsgemeindeverwaltung nicht geleistet werden kann. Daher erfolgt künftig keine Veröffentlichung mehr.