In der Einwohnerfragestunde wurden die ausgeführten Bankettfräsarbeiten behandelt.
Bei den Bekanntgaben informierte der Ortsbürgermeister über einen Eilbeschluss bezüglich Holzkaufvertrag in Höhe von 52.600 Euro. Aufgrund der noch nicht funktionsfähigen Holzvermarktungsgesellschaft und der dringlichen Abfuhr des Holzes aufgrund Käferbefall, erfolgte der Verkauf direkt durch die Ortsgemeinde.
Weiterhin informierte der Ortsbürgermeister über die abgehandelte Ideenwerkstatt des Kindergartenzweckverbands und der daran anschließenden Sitzung des Zweckverbands. Die Ideen ob einer Erweiterung sollen von der Verbandsgemeindeverwaltung geprüft werden. Unabhängig davon wurde in der Zweckverbandssitzung mehrheitlich bereits eine Ausschreibung von Planungsleistungen beauftragt.
Es wurde auf die Aktion Saubere Landschaft am 6.04.2019 hingewiesen. Die Aktion wird gemeinschaftlich mit der Ortsgemeinde Kroppach durchgeführt.
Die Jagdgenossenschaft Giesenhausen plant eine Jagdgenossenschaftsversammlung für den 25.11.2019.
Zum Tagesordnungspunkt Ortsabrundungssatzung informierte Bauamtsleiter Björn Oettgen über die Auswirkungen der Verlagerung der Bauverwaltung auf die Kreisverwaltung. Im konkreten Fall hat die Ortsgemeinde dem Bauvorhaben zugestimmt. Die Kreisverwaltung fordert den Erlass einer Ortsabrundungssatzung um die Genehmigung erteilen zu können Das gesamte formelle Satzungsverfahren wird mit ca. 5-6 Monaten Dauer beziffert. Obgleich der gleiche Bauherr auf gleicher Parzelle bereits eine positive Baugenehmigung erhalten hatte, jetzt aber eine Grundrissänderung vorgenommen hatte. Die 17seitige Ortsabrundungssatzung für den Bereich Brachengarten Flur 17 wurde den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Der Gemeinderat hat dem vorgelegten Entwurf zum Erlass einer Ergänzungsatzung nach §34 Abs. 4 BauGB zugestimmt und gleichzeitig beschlossen, die vorzeitige Bürgerbeteiligung gemäß §3 Abs. 1 BauGB in Form einer Auslegung der Planunterlagen für die Dauer einer Woche durchzuführen und die betroffenen Fachbehörden als Träger öffentlicher Belange gemäß §4 BauGB zu beteiligen.
Im Tagesordnungspunkt Ausweis Baugebiete – Sonderregelung nach §13 b BauGB informierte Bauamtsleiter Oettgen den Rat über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes kann bis 31.12.2019 förmlich eingeleitet werden. Voraussetzung ist, dass der neue Bebauungsplan an einen bestehenden Bebauungsplan angrenzt.
Zum Tagesordnungspunkt Eingereichte Vorschläge zum Entwurf des Haushalts 2019 waren bei der Verbandsgemeindeverwaltung und der Ortsgemeindeverwaltung keine Anregungen eingegangen, daher entfiel eine Beschluss.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2019 wurde den Ratsmitgliedern erläutert und vom Rat in der vorgelegten Form beschlossen.
Zum Punkt Sanierung Bordsteine Lindenstraße informierte der Ortsbürgermeister über die erhaltenen Angebote. Alle Angebote liegen 50% über der Kostenschätzung. Daher wird derzeit von der Sanierung Abstand genommen und weitere Angebote eingeholt werden.