Aus der Gemeinderatsitzung vom 25.04.2022

In den Bekanntgaben informierte der Ortsbürgermeister über die Ersatzbeschaffung des Rasenmähers der Ortsgemeinde. Weiterhin informierte er über die derzeit tätigen Gemeindearbeiter.

Eine weitere Bekanntgabe stammt vom Land Rheinland-Pfalz: Es ist seitens der Landesregierung noch vor der Umsetzung der Grundsteuerreform vorgesehen, die Grundsteuer-Nivellierungssätze ab 2023 stark anzuheben.

Das führt zu einer Erhöhung der Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer. Die Mehrbelastung führt allerdings kaum zu einer Erhöhung der Erträge der Ortsgemeinde, sondern wird über die Umlagesätze an die übergeordneten Verwaltungsebenen weitergegeben.

Weiterhin debattierte der Gemeinderat über die Benutzungs- und Gebührenordnung der Grillhütte. In der Verordnung ist klargestellt, dass der angrenzende Spielplatz und öffentliche Sportplatz nicht grundsätzlich Bestandteil der Hüttenvermietung sind. Die Benutzungsgebühr beträgt pro Tag 75,00 Euro. Bei Turnierveranstaltungen fällt eine zusätzliche Gebühr für die Sportplatzmiete an.

Die nächsten beiden Tagesordnungspunkte behandelten den Doppelhaushalt 2022/2023. Der Doppelhaushalt wurde in der vorgelegten Form beschlossen.

Der Grüncontainer für die Friedhofsabfälle wird auch in diesem Jahr wieder auf dem Friedhof aufgestellt.

An der Jagdhütte sind die Fenster zu erneuern. Hierzu werden entsprechenden Angebote eingeholt.

Für die Ersatzbeschaffung des Rasentraktors wurde die Neuanschaffung beschlossen.

Schließlich wurde über die Stromlieferverträge der Ortsgemeinde für die Jahre 2023-2026 beraten. Detaillierte Informationen zum Vorgehen und zu den verschiedenen Strom-Mixarten liefert der Klimaschutzmanager der Verbandsgemeinde, Henrik Lütkemeier. Nach intensiver Erörterung wurde die Entscheidung getroffen für den Bezug zu „100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote“.

Das komplette Protokoll findet sich im Rats- und Bürgerinformationssystem – erreichbar über unsere Homepage https://giesenhausen.de unter dem Menüpunkt „Verwaltung“.