Ab 18.03.2020 nur noch die nötigen Versorgungsangebote

Nachdem die Infektionszahlen weiter steigen, beginnt ab Mittwoch 18.03.2020 0 Uhr eine Reihe von weitergehenden Vorgaben um die Corona-Epidemie einzudämmen. Auch im Westerwaldkreis müssen auf Erlass des Gesundheitsministeriums ab Mittwoch eine Reihe von Angeboten geschlossen werden.

Ausdrücklich nicht geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel. Auch Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Banken, Lieferdienste, Poststellen und weitere Einrichtungen sollen geöffnet bleiben. Dies erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, außerdem soll der Zutritt gesteuert und Warteschlangen vermieden werden.

Die Bundesregierung und die Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer hatten angesichts der Corona-Epidemie am Montag Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich beschlossen.

OFFEN sind

Lebensmittel, Wochenmarkt, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemarkt, Apotheke, Sanitätshaus, Drogerie, Tankstelle, Bank, Sparkasse, Poststelle, Frisör, Reinigung, Waschsalons Zeitungsverkauf, Bau- Gartenbau- und Tierbedarfsmarkt, Großhandel 

wenn sie Auflagen der Hygiene und der Zutrittssteuerung einhalten.

Gaststätten können von 6 – 18 Uhr öffnen, wenn die Abstände zwischen den Tischen 2 m betragen.

Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit mit Schutzmaßnahmen weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

GESCHLOSSEN sind

Bars, Discotheken, Kneipen, Clubs, Outlet, sonstiger Einzelhandel, Sportanlagen, Theater, Museen, Kinos, Freizeit- und Tierparks, Spielhallen, Wettannahmestellen, öffentliche und private Sportanlagen, Schwimmbäder, Fitnessstudios, Saunen, Spielplätze

Alle Veranstaltungen (egal welche Teilnehmerzahl) sind untersagt, auch Zusammenkünfte von Vereinen und Glaubensgemeinschaften.