Aus der Gemeinderatsitzung vom 16.10.2019

Zur Gemeinderatsitzung begrüßte der Ortsbürgermeister zahlreiche Zuhörer, auch aus den Nachbargemeinden; Frau Anke Schlebusch vom LBM Diez, die Ratsmitglieder und Beigeordneten.

In der Einwohnerfragestunde wurde die Verlegung von Gasleitungen angeregt. Es wurde eine defekte Umrandung eines Kanaleinlaufschachtes gemeldet. Sowie gesichtete Ratten in der Straße Neuer Weg / Spielplatz.

Bei den Bekanntgaben informierte der Bürgermeister über den Sachstand Reparatur Gartenstraße, Sachstand der Spülbohrung zum Anschluß weiterer Versorgungsleitungen zur Jagdhütte, die erfolgte Reparatur und Umbau der Seilbahn, das Ergebnis der Geschwindigkeitsmessung, die Personalsituation Gemeindearbeiter sowie einen Veranstaltungshinweis der Ortsgemeinde Mudenbach.

Im nächsten Tagesordnungspunkt zur Verkehrssituation und Planung zur B414 im Bereich der Knotenpunkte L290/L265 (Bahnhof Ingelbach), erläuterte Anke Schlebusch (LBM Diez) die erfolgten Messungen und Planungen zur Verbesserung des Verkehrsflusses an den Knotenpunkten B414/L290 (Knotenpunkt 1), B414/L265 (Richtung Ortsmitte Kroppach, Knotenpunkt 2) und B414/L265 (Richtung Mudenbach, Knotenpunkt 3).

Die Verkehrszählung des LBM ergab für den Knotenpunkt 1 15.300 gezählte Fahrzeuge, für den Knotenpunkt 2 11.100 Fahrzeuge und für den Knotenpunkt 3 11.200.

Der Verkehrsfluss soll verbessert werden im Rahmen einer vorübergehenden Lösung

  • für Knotenpunkt 1 kommt eine Kreisverkehrsplatz in Betracht
    • Möglichkeit einer Ellipse
    • Berücksichtigung eines zusätzlichen Anschlusses zum möglichen Krankenhaus/Gewerbegebiet
    • Außendurchmesser des Verkehrsplatzes ca. 35 m
  • für Knotenpunkt 2
    • Möglichkeit einer Linksabbieger Spur oder eines Kreisverkehrs
  • für Knotenpunkt 3
    • Planung noch offen
  • Querungsmöglichkeit für Fußgänger in Höhe der Bäckerei am Bahnhof Ingelbach.

zeitlicher Horizont im Idealfall für die vorübergehenden Lösungen: 2 – 3 Jahre.

Die „große Lösung“ – Umgehung des Bahnhofs, des Gewerbegebiets Kroppach und Errichtung einer Brücke zur Querung der Bahnlinie- ist noch nicht in Planung.

Im Tagesordnungspunkt Planung zur Sanierung Hauptstraße berichtete der Ortsbürgermeister über die Vorstellung des Planungsentwurfs am 09.09.2019. Die Planung sieht einen überfahrbaren Gehweg von ca. 1m Breite vor, abgegrenzt durch Naturbordstein; sowie eine Fahrbahnbreite von 3,75-4,50m. Die gesamte Planstrecke beträgt ca. 215 Meter.

Herausforderungen ergeben sich an der vorhandenen Stützmauer, Überfahrt und Geländemauern sowie Hänge und Böschungen. Durch Zukauf einzelner Teilflächen können durch vereinfachte Baumaßnahmen Baukosten eingespart werden. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, mit den Grundstückseigentümern angrenzender Grundstücke einen Verkauf von Teilflächen an die Ortsgemeinde Giesenhausen zum Einheitspreis von 22,00 Euro/qm zu verhandeln. Das Ergebnis wird in der weiteren Planung berücksichtigt.

Bei der Auftragsvergabe zur Instandsetzung Bordanlage Lindenstraße konnten durch die erneute Ausschreibung günstigere Angebote erzielt werden. Es erfolgte die Vergabe an den wirtschaftlich günstigsten Bieter, Firma Marc Abresch, Lautzert-Oberdreis, zum Angebotspreis von 15.503,11 Euro.

Für einen Ausweis neuer Baugebiete nach § 13 b BauGB und Sondergebiete vorzunehmen, erläuterte der Ortsbürgermeister die Möglichkeit der Ausweisung Baugebiete im vereinfachten Verfahren nach §13b BauGB. Neuer Sachstand gegenüber der Informationen im Frühjahr: Die Fläche muss nicht an einen Bebauungsplan angrenzen. Es genügt, dass die angrenzende Fläche bebaut ist. Um hiervon Gebrauch zu machen, ist noch in 2019 ein Beschluss über den Ausweis der entsprechenden Baugebiete zu fassen. Die Ratsmitglieder reichen bis 30.10.2019 Vorschläge für den Ausweis neuer Baugebiete ein.

Die Fläche „Staudtchen“ wurde in der Vergangenheit immer wieder als Gewerbegebiet vorgeschlagen, aber mangels Zustimmung des Verbandsgemeinderates nicht in den Flächennutzungsplan eingebracht. Der Standort ist potentieller Standort für einen Krankenhausneubau.

Für die künftige weitere Dorfentwicklung soll das Gebiet „Staudtchen“ als Gewerbegebiet im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Hachenburg ausgewiesen werden. Sofern die Fläche als Standort für einen Krankenhausneubau in Frage kommt, soll die Fläche entsprechend als „Sonderfläche für den Bereich Gesundheit“ ausgewiesen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten.

Als nächstes wurde die Prüfung der Mitgliedschafft im Kindergartenzweckverband beratschlagt. Hintergrund sind Erläuterungen in den Informationsveranstaltungen für neue Ratsmitglieder: Wenn eine Gemeinde keine Kita selbst unterhält und auch keinem Zweckverband angeschlossen ist, dann werden die anteiligen Personalkosten der nächsten bzw. zugeordneten Kita berechnet. Die Gemeinde hat dann kein Mitspracherecht mehr, die Kinder der Gemeinde können den Kindergarten weiterhin besuchen.

Vor diesem Hintergrund soll eine Prüfung erfolgen, welche Auswirkungen ein Ausstieg aus dem Kindergartenzweckverband Mörsbach haben würde.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Auswirkungen eines Ausstiegs der Ortsgemeinde Giesenhausen aus dem Kindergartenzweckverband Mörsbach neutral zu prüfen. Hierbei sind insbesondere die rechtlichen und satzungsmäßigen Fragestellungen zu betrachten, sowie die finanziellen Auswirkungen (welche Kosten fallen anschließend tatsächlich an, wie werden die Vermögenswerte erstattet, wie werden die Verbindlichkeiten aufgeteilt etc.).

Der Tagesordnungspunkt Nachhaltigkeitsbeschluss der Ortsgemeinde Giesenhausen wurde aufgrund des Umfangs vertagt.

Schließlich hat der Ortsgemeinderat die Einführung eines Doppelhaushalt beschlossen.

Die jährliche Zeitspanne (Vorberatung über die Erstellung, Offenlage und Beschlussfassung, öffentliche Bekanntmachung und Genehmigung durch die Kreisverwaltung) beträgt mehrere Monate, in denen Ortsbürgermeister und Verwaltung mit der Erstellung des Haushaltes befasst sind. Auch bei der anschließenden Rechnungsprüfung entsteht für die Verwaltung ein nicht unerheblicher jährlicher Aufwand. Durch die Erstellung eines Doppelhaushaltes kann eine Effizienzsteigerung und Ressourceneinsparung erzielt werden. In der Ortsgemeinde Giesenhausen wird dieses Verfahren innerhalb der Verbandsgemeinde Hachenburg erprobt.

Die Verwaltung wird beauftragt, beginnend ab dem Haushaltsjahr 2020 einen Doppelhaushalt zu erstellen (erstmals für 2020/2021).

In den Vorberatung zum Forstwirtschaftsplan berichtete der Ortsbürgermeister über die Absatzprobleme der Holz WRT. Nach dem Borkenkäfer kommt jetzt der Bockkäfer. Holz ist nicht vermarktbar.

Die Absatzmärkte sind: Sägewerk Koch, Langenbach (inzwischen geschlossen) und Export nach China. Aufgrund der politischen Situation kann der Export nach China täglich eingestellt werden.

Es besteht eine Verkehrssicherungspflicht an Straßen und besonderen Wanderwegen oder Grillflächen etc. Grundsätzlich besteht keine Verkehrssicherungspflicht innerhalb des Waldes.

In den nächsten 30 Jahren ist im Wald in der Kroppacher Schweiz mit keinen Einnahmen zu rechnen.

Es wird erwartet, dass die Holzernte kurzfristig teurer ist als der Verkaufserlös.

Neuanpflanzungen sind derzeit auch nicht realisierbar, mangels Pflanzen und mangels Erfahrung welche Sorten tatsächlich langfristig sinnvoll sind.

Fördermittel müssen zurückgezahlt werden, wenn die Neuanpflanzung scheitert.

Empfehlung Forstamt: In den nächsten Jahren nur dort Holz ernten, wo es zwingend erforderlich ist (z.B. Verkehrssicherungspflicht). Übriges Holz stehen lassen. Standfestigkeit ist die nächsten Jahre gewährleistet. Über Naturverjüngungen nachwachsende Bäume erzeugen.

Der Gemeinderat beschließt, dass in den kommenden Jahren neben der zwingend erforderlichen Fichtenernte (z.B. durch Verkehrssicherungspflicht) keine weitere Fichtenernte erfolgen soll.

Bei den Vorberatungen zum Haushaltsplan (Doppelhaushalt 2020/2021) sind folgende Positionen vorgesehen:

  • Fortsetzung Anschluss Jagdhütte: 15.000 Euro
  • Oberflächensanierung Gartenstrasse: 10.000 Euro (sofern nicht in 2019 realisiert)
  • Sanierung Hauptstraße: 500.000 Euro erst im Haushalt 2022/2023
  • Grünpflege Erdwall: 1.500 Euro
  • Grillhütte Sanitäranlage erneuern: 10.000 Euro
  • Photovoltaik (DGH): 10.000 – 140.000 Euro; Förderungen für Solarspeicher abwarten
  • Grillhütte sanieren: 8.000 Euro
  • Abdeckung Brunnen Wasserspeicher: 1.000 Euro
  • Straßensanierung/Reparatur Ortsstraßen: 20.000 Euro
  • Wirtschaftswege (sanieren, freischneiden): 8.000 Euro
  • Instandhaltung Jagdhütte 6.000 Euro
  • Wartungs- und Reparaturarbeiten Haus Alhäuser: 3.000 Euro
  • Dienstleistungen für Grünpflege (ggf. Nachfolgeregelung Gemeindearbeiter): Höhe analog bisheriger Ansatz Lohn- und Maschinenkosten Grünpflege für 2 Jahre

Die Ratsmitglieder wurden gebeten, ggf. weitere Vorschläge bis 30.10.2019 vorzuschlagen.