Aus der Gemeinderatsitzung vom 29. Oktober 2018

Der Vorsitzende Ortsbürgermeister begrüßte die Beigeordneten, Ratsmitglieder, Zuhörer und vom Forstamt Herrn Koch.

Die Einwohnerfragestunde wurde nicht in Anspruch genommen.

Bei den Bekanntgaben unterrichtete der Ortsbürgermeister darüber, dass die Beschlussfassungen zum Straßenbau Gartenstraße und Hauptstraße, in dieser Sitzung wegen Sonderinteresse einzelner Ratsmitglieder neu gefasst werden. Hintergrund ist, hier von Anfang an Rechtssicherheit zu schaffen bei gegebenenfalls aufkommenden Klagen gegen die Ausbaubeiträge.

Aufgrund Formfehler bei der Beantragung von Fördermitteln bei der Generaldirektion kulturelles Erbe zur energetischen Sanierung Haus Alhäuser wurden Fördermittel von deren Seite grundsätzlich versagt. Hierzu wurde der Ortsgemeinde eine Entschädigung aus der Eigenschadenversicherung in Höhe von 7.000 Euro zugestanden.

Die Verbandsgemeindeverwaltung beabsichtigt die Haushaltspläne 2019 bis April zu erstellen, damit sie im Mai vor der Kommunalwahl beschlussfähig sind. Der Gemeinderat wird sich in den nächsten Sitzungen damit befassen.

Als Reaktion auf die Beanstandung bei der Förderung des Wegebaus Richtung Sörth, in dem eine Förderung nur dann bewilligt wurde, wenn die Baumaßnahme bis Oktober fertiggestellt und abgenommen worden wäre – effektiv hätten wir von der Ausschreibung über die Fertigstellung bis zur Bauabnahme vier Monate Zeit gehabt, liegt ein Antwortschreiben von Staatssekretär Andy Becht vor. Reklamiert wurde von der Ortsgemeinde, dass die derzeitige Auftragslage bei der Bauwirtschaft und damit verbunden die langen Wartezeiten und Kostensteigerungen keine so kurzfristige Umsetzung in wirtschaftlich vertretbarem Rahmen ermöglichen. Er hingegen rechtfertigt die sehr kurze Zeitspanne genau damit, dass, je kürzer der Zeitraum sei, desto günstiger würde die Maßnahme umgesetzt.

Unsere Mitfahrerbank in Altenkirchen darf nicht an das Mitfahrerbanknetz und Beschilderung des Kreises Altenkirchen angeschlossen werden. Bei der Beschilderung in Altenkirchen dürfe nicht auf „Giesenhausen“ oder „Hachenburg“ verwiesen werden. Ansonsten würden die europäischen Fördermittel (LEADER) nicht bewilligt oder müssten zurückgezahlt werden. Gleichzeitig dürfen wir aber auch keine Förderung aus diesen europäischen Fördermitteln beantragen, da ein Projekt „Mitfahrerbänke“ in der LEADER-Region bereits gefördert werden.

Im Tagesordnungspunkt „Forstwirtschaftsplan 2019“ ging der Revierleiter Roger Koch zuerst auf das laufende Wirtschaftsjahr 2018 ein. Statt des geplanten Überschusses ist mit einem kräftigen Fehlbetrag von 27.000 Euro zu rechnen. Der Fichtenbestand ist mit Borkenkäfer befallen. Die Fichten, die jetzt noch gesund sind, werden voraussichtlich im Frühjahr befallen werden. Somit wird sich auch im nächsten Jahr kein Ertrag ergeben. Die Planung sieht einen Überschuss von 427 Euro vor. Der Gemeinderat stimmt dem Forstwirtschaftsplan 2019 in der vorgelegten Form zu.

Anschließend wurden die Jahresabschlüsse der Jahre 2016 und 2017 vom Rechnungsprüfungsausschuss erläutert und vom Gemeinderat festgestellt sowie Entlastung erteilt.

Im Tagesordnungspunkt „Ausbau der Gartenstraße“ wurde, unter Beachtung des Sonderinteresses einzelner Ratsmitglieder, erneut der Beschluss gefasst, nur eine partielle Sanierung durchzuführen. Ebenso wurde im Tagesordnungspunkt „Ausbau der Hauptstraße“ unter Beachtung des Sonderinteresses einzelner Ratsmitglieder, erneut der Beschluss über die Durchführung der Planungsarbeiten gefasst.

Ein Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses“ wurde vom Gemeinderat einvernehmlich zugestimmt. Ebenso das Bauvorhaben „Anbau Gartenhaus an bestehendes PKW-Carport“.

Das Bauvorhaben des Einfamilienhauses befindet sich innerhalb des Flächennutzungsplanes. Für die gleiche Parzelle liegt bereits ein genehmigter Bauantrag vor. Da der Bauherr seine Bauplanung geändert hat, hat er einen neuen Bauantrag eingereicht. Die Kreisverwaltung deutet die Fläche jetzt aber nicht mehr als zum Ortsbering gehörend. Sie fordert, dass die Gemeinde eine Ortsabrundungssatzung erstellt um die Parzelle als zum Ortsbering gehörend zu klassifizieren. Die Kosten betragen mehrere tausend Euro. Der Bauherr sagte eine Kostenübernahme zu. Der Gemeinderat beschließt die Ortsabrundungssatzung zu erstellen, sofern sie weiterhin erforderlich ist.

Im letzten Tagesordnungspunkt wurde der Antrag der JSG Ingelbach-Borod-Mudenbach-Kroppach-Eichelhardt über einen Zuschuß von 300 Euro zum Aufbau einer Jugendmannschaft beraten. Der Gemeinderat gewährt keinen Zuschuß, bietet aber an, den Sportplatz bis 2020 kostenfrei für Trainingszwecke zur Verfügung zu stellen.